0176 3246 1842 vanessa@praxiscorrado.com

Behandlungshonorar & Gebühren

Die Abrechnung der Heilpraktiker Leistung für systemische Therapie orientiert sich an Art und Dauer der Therapie basierend auf der Heilpraktiker Gebührenordnung (Gebüh 85). Die Gebühr ist sofort fällig, unabhängig von deiner möglichen tariflich vereinbarten Erstattung seitens der Krankenkasse.

$

Für Erstgespräch inkl. Anamnese (Aufnahme Gesundheitsgeschichte, körperliche Untersuchung) und Therapiekonzept sowie weitere Konsultationen zahlst du 120,00€ pro Stunde. Jede weitere 15 Minuten anteilig. Plane bitte für die Erstanamnese ca. 1,5-2 Std ein.

$

Leistungen der systemischen Beratung werden ebenso zu 120,00€ pro Stunde, anteilig alle 15 Minuten berechnet.

$

Leistungen der Aromapraxis werden zu 100,00€ pro Stunde, anteilig alle 15 Minuten berechnet.

$
Körper Frequenz Messung Diagnostik werden zu 120,00€ und Quantenheilung Therapie zu 360,00€ berechnet. Die Dauer der Besendung mit Frequenzen beläuft sich auf den Zeitraum von 4 Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden. Die Diagnostik fällt bei Verlängerung nicht mehr an. In der Diagnostik ist 1 Stunde Analyse der Ergebnisse und Kommunikation mit dem Klienten enthalten. In den 4 Wochen Therapie ca. 3 Stunden Überprüfung und Anpassung der Schwingungsmuster sowie Kommunikation mit dem Klienten. Besendung einzelner, ausgewählter Themen wie Vorbereitung zu Verhandlungen, Prüfungen, Operationen etc. werden nach Absprache und Zeitaufwand berechnet.
$

Telefonische Beratungen oder Online Sprechstunden über Videokonferenz, die über die Erstberatung hinausgehen, werden ab 5€ abgerechnet, E-Mail Kontakt -je nach Zeitaufwand- analog eines Telefonates oder einer Videokonferenz.

Telefonische Beratungen oder Videokonferenzen werden wie die persönlichen Termine abgerechnet.

Bitte halte bei einer Terminabsage eine Frist von 24 Stunden ein, andernfalls behalte ich mir vor, nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine mit einer Pauschale von 50,00€ in Rechnung zu stellen sofern ich den Termin nicht anderweitig vergeben kann. Bitte melde dich in diesem Fall telefonisch bei mir.

Alleinerziehende, Studenten, Rentner oder kinderreiche Familien sprechen mich bitte bezüglich möglicher Ermäßigungen an.

Kostenerstattung

Die Kostenübernahme für Therapie durch private Krankenversicherung und Zusatzversicherung (gesetzliche Krankenversicherung) sind abhängig vom gewählten Tarif. Dabei erstatten die Kassen den im Tarif bezeichneten Satz gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist eine empfohlene Richtlinie für die Kassen und Heilpraktiker.

Beamte mit Beihilfeanspruch bekommen Beihilfe, wenn ihr Hauptversicherer Kosten durch heilpraktische Behandlung teilweise übernimmt. Dies gilt für Beamte im Postdienst mit anderen Sätzen und Bedingungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen generell keine Kostenerstattung der Behandlung durch Heilpraktiker vor, frage aber stets nach einer Bezuschussung.

Steuerliche Absetzbarkeit

Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Du solltest diese Möglichkeit auf jeden Fall zur nächsten Steuererklärung fachlich prüfen lassen und alle Nachweise für finanzielle Eigenleistungen (Quittungen, Rechnungen und Fahrkarten, auch von Zahnarztbesuchen, Apotheken, Optikern, Sanitätshandlungen etc.) aufbewahren.

 

Für alle weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Pin It on Pinterest